Verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers bis zur Ihrer Wasseruhr der Wasserversorger.
Ab der Wasseruhr sind Sie als Eigentümer bzw. der Betreiber einer Trinkwasserinstallation (TWI) für die Sicherung der Trinkwasserqualität (nach TrinkwV) und somit für ein gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser verantwortlich.
Damit Sie Ihrer fürsorgepflicht nachkommen können, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen: